Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehren sind ehrenamtlich tätig und sollen in ihren Feuerwehren die Kameraden und Führungskräfte bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützen.
Der Sicherheitsbeauftragte erfüllt eine zusätzliche Sonderaufgabe innerhalb der Feuerwehr. Es ist nicht seine Aufgabe, Pflichten zu übernehmen wie andere Feuerwehrmitglieder. Für die Sicherheit verantwortlich ist weiterhin der Träger der Feuerwehr.
Die rechtliche Situation des Sicherheitsbeauftragten lässt sich in folgenden Stichpunkten zusammenfassen:
Er ist rechtlich den anderen Feuerwehrkameraden gleichgestellt.
Er ist nicht für die Durchführung der Unfallverhütung und aller damit zusammenhängenden Aufgaben verantwortlich.
Er ist weder zivil- noch strafrechtlich verantwortlich. Das gilt auch hinsichtlich nicht erkannter Unfallgefahren.
Er hat ausschließlich unterstützende, beobachtende und beratende Funktionen.
Er hat keine Aufsichts-, Weisungs- oder Anordnungsbefugnis.
Zu den Aufgaben:
Der Sicherheitsbeauftragte hat den Träger der Freiwilligen Feuerwehr bei der Durchführung des Unfallschutzes zu unterstützen,
er soll auf Unfallgefahren aufmerksam machen und beraten,
das Vorhandensein der vorgeschriebenen Schutzausrüstung kontrollieren,
auf das ordnungsgemäße Benutzen und Tragen der Schutzausrüstung achten,
seine Kameraden von der Notwendigkeit des Tragens einer entsprechenden persönlichen Schutzausrüstung überzeugen,
bei baulichen Einrichtungen, Fahrzeugen, technischen Geräten und einfachen Hilfsmitteln auf den sicherheitstechnischen Zustand achten,
seine Kameraden zu sicherem Verhalten anhalten,
aus angezeigten Unfällen Rückschlüsse auf ähnliche Gefahrenquellen ziehen und auf deren Beseitigung hinwirken.
Sicherheitsbeauftragte sollten sachkundige, erfahrene Feuerwehrmänner oder -frauen sein. Grundlagen für ihre Arbeit sind die Unfallverhütungsvorschriften.